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Finanzierung

 

 

Die ärztlich oder kinderpsychiatrisch verordnete Ergotherapie wird von den Obligatorischen Grundversicherung oder der Invalidenversicherung übernommen.

Bei der Übernahme der Therapiekosten durch die Krankenkassen werden in der Regel Behandlungsserien zu 9 Behandlungen verordnet und die Ergotherapeutin stellt vor Therapiebeginn ein Gesuch zur Kostengutsprache. Der Selbstbehalt der Eltern beläuft sich auf 10%. Bei längerfristigen Behandlungen muss die ärztliche Verordnung und die Kostengutsprache erneuert werden.

Bei entsprechendem Geburtsgebrechen und Antrag des Arztes erfolgt die Übernahme der Therapiekosten durch die Invalidenversicherung. In der Regel wird eine Gutsprache von 1 bis 2 Jahren erteilt.

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